Aktenzeichen 10 AZR 365/11
Verfahrensgang
vorgehend ArbG Oldenburg (Oldenburg), 29. September 2010, Az: 6 Ca 179/10, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Niedersachsen, 19. April 2011, Az: 3 Sa 1679/10, Urteil
Tenor
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 19. April 2011 – 3 Sa 1679/10 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
1 Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.
Mikosch
Mestwerdt
Schmitz-Scholemann
Rigo Züfle
A. Effenberger
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