Aktenzeichen 3 AZR 408/08
Verfahrensgang
vorgehend ArbG Köln, 30. August 2007, Az: 1 Ca 2423/07, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Köln, 3. April 2008, Az: 13 Sa 29/08, Urteil
Tenor
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. April 2008 – 13 Sa 29/08 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagten haben die Kosten des Revisionsverfahrens als Gesamtschuldner zu tragen.
1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.
Reinecke
Zwanziger
Schlewing
Schmidt
G. Kanzleiter
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