Arbeitsrecht

4. Senat

Aktenzeichen  4 AZR 341/17

Datum:
20.6.2018
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
ECLI:
ECLI:DE:BAG:2018:200618.U.4AZR341.17.0
Spruchkörper:
4. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Frankfurt, 13. Juli 2016, Az: 14 Ca 9169/15, Urteilvorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 30. März 2017, Az: 5 Sa 1161/16, Urteil

Tenor

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. März 2017 – 5 Sa 1161/16 – aufgehoben.
2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 13. Juli 2016 – 14 Ca 9169/15 – wird zurückgewiesen.
3. Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
1  Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren – 4 AZR 339/17 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.
(§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO)
Eylert
Creutzfeldt
Klose
Mayr
P. Hoffmann

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