Aktenzeichen 6 AZR 597/10
Verfahrensgang
vorgehend ArbG Mannheim, 13. Januar 2010, Az: 13 Ca 55/09, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 18. Mai 2010, Az: 14 Sa 12/10, Urteil
Tenor
1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg – Kammern Mannheim – vom 18. Mai 2010 – 14 Sa 12/10 – aufgehoben.
2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 13. Januar 2010 – 13 Ca 55/09 – abgeändert und die Klage abgewiesen.
3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.
(§ 313a ZPO)
Fischermeier
Spelge
Mestwerdt
Klapproth
Döpfert
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