Aktenzeichen 9 AZR 961/12
Verfahrensgang
vorgehend ArbG Koblenz, 18. Oktober 2011, Az: 8 Ca 1357/11, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 7. September 2012, Az: 6 Sa 741/11, Urteil
Tenor
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. September 2012 – 6 Sa 741/11 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.
(§ 313a Abs. 1 ZPO)
Brühler
Krasshöfer
Klose
M. Lücke
Kranzusch
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