Bußgeldkatalog für Fahrer von PKW, LKW, Fahrrad und E-Scooter

Die Änderungen vom 28. April 2020 wurden von den meisten Bundesländern wieder außer Kraft gesetzt, weil wegen eines Formfehlers Unsicherheit aufgetreten ist. Dies gilt aber hauptsächlich für die neu eingeführten Bußgelder – hier sollen vorerst wieder die alten Bußgelder gelten. Die für 2020 geänderten Verkehrsregeln der StVO bleiben aber bestehen.

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Neuerungen Bußgeldkatalog 2020

Höchstgeschwindigkeit außerorts:

  • Fahrzeuge bis 3,5 t dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h fahren
  • Richtgeschwindigkeit (empfohlen) auf Autobahnen: 130 km/h
  • Bei bis zu 20 km/h Geschwindigkeitsübertretung Bußgeld (siehe Katalog)
  • Noch schneller fahren heißt höheres Bußgeld + Punkte in Flensburg

Neu: bei Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit von mindestens 26 km/h droht bereits ein Fahrverbot

Höchstgeschwindigkeit innerorts:

  • Höhere Bußgelder als außerorts, wenn man innerorts geblitzt wird
  • Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h
  • Bei bis zu 20 km/h Geschwindigkeitsübertretung Bußgeld (siehe Katalog)
  • Noch schneller fahren heißt höheres Bußgeld + Punkte in Flensburg

Neu: Fahrverbot droht schon ab Überschreitung des Tempolimits von 21 km/h (nicht mehr erst ab 31 km/h)

Fahrverbot:

Neu: Überschreitung um 21 km/h innerorts oder um 26 km/h außerorts heißt Bußgeld + 1 Punkt in Flensburg + 1 Monat Fahrverbot

Neu: Überschreitung um 51 km/h innerorts oder um 61 km/h außerorts heißt Bußgeld + 2 Punkte in Flensburg + 2 Monate Fahrverbot

Neu: Überschreitung um 61 km/h innerorts oder um 70 km/h außerorts heißt Bußgeld + 3 Punkte in Flensburg + 3 Monate Fahrverbot

Wenn Sie trotz Fahrverbot mit einem Kraftfahrzeug im Straßenverkehr unterwegs sind, droht eine hohe Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe.

 

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