(Schätzung von Besteuerungsgrundlagen grundsätzlich nicht wegen Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen verwehrt – Zumutbarkeit eines Mitwirkungsverlangens – Fehlende Urteilsgründe – Ausschöpfung von Aktenmaterial zur Sachverhaltsaufklärung – Anwendungsbereich des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO – Einschränkung der Hinweispflicht und Fürsorgepflicht des FG)
Erledigung des Verfahrens über die Rechtmäßigkeit des Insolvenzantrags – Begründung des besonderen Feststellungsinteresses bei Umstellung des Klageantrags – Keine Klärung von die Begründetheit der Klage betreffenden Fragen im Revisionsverfahren bei unzulässiger Klage
Kein Klärungsbedarf hinsichtlich der Beweislast für Betriebsaufgabe oder Grundstücksentnahme – Umkehr der Beweislast bei schuldhafter Beweislastvereitelung durch Finanzamt – Abmilderung der Regeln einer strengen Überzeugungsbildung – Reduzierte Anforderungen an die Gewissheit von Tatsachenfeststellungen – Kein Verfahrensmangel bei Fehler in der Beweiswürdigung