Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der aus dem Rechtsstaatsprinzip des GG bzw aus Art 6 Abs 2 MRK folgenden Unschuldsvermutung bei Verwertung von vor dem Tatzeitraum liegendem Verhalten des Täters im Strafurteil
Markenbeschwerdeverfahren – „naturgetreue Abbildung einer Schusswaffe (dreidimensionale Warenformmarke)“ – Ausschlussgrund der waren- bzw. technisch bedingten Form – keine Unterscheidungskraft – zur Verkehrsdurchsetzung