Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – “PLASMA Compact” – zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren – vor Wirksamwerden eingereichter Schriftsatz, der die Sach- und Rechtslage grundlegend ändert, wird nicht berücksichtigt – Beschluss ergeht über nicht verfahrensgegenständlichen Antrag – Aufhebung des Beschlusses – Zurückverweisung an DPMA – Rückzahlung der Beschwerdegebühr
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