Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr: Erforderliche Feststellungen bei Gewährung bzw. Annahme eines Vorteils für in der Vergangenheit liegende Bevorzugungen
Markenbeschwerdeverfahren – Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Zahlung der Erinnerungsgebühr – Arbeitsanweisung zur Führung eines Fristenkalenders – kein Organisationsverschulden – kein zurechenbares Verschulden des Markeninhabers