(Änderung und Richtigstellung des Senatsbeschlusses vom 28. Juli 2010 I B 27/10; BFH als zuständiges Gericht der Hauptsache für Änderung von AdV-Beschlüssen von Amts wegen)
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Notwendigkeit schriftlicher Änderung des Versorgungsvertrags – kein Sonderausgabenabzug nach Wiederaufnahme willkürlich ausgesetzter Zahlungen – Prognose zur Erfüllung der Versorgungsleistungen – Rechtsbindungswillen der Vertragsparteien
(Steuerfreiheit eines Stipendiums einer gemeinnützigen EU/ EWR-Institution – Gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung des § 3 Nr. 44 EStG – Kapitalverkehrsfreiheit)
Ansparrücklage: Voraussetzungen für das Vorliegen einer wesentlichen Betriebserweiterung, Konkretisierung der geplanten Investition, Annahme eines selbständigen Gewerbebetriebs, Betreiben einer Fotovoltaikanlage und eines Elektroinstallationsunternehmens als einheitlicher Gewerbebetrieb
Ansparrücklage: Voraussetzungen für das Vorliegen einer wesentlichen Betriebserweiterung, Konkretisierung der geplanten Investition, Annahme eines selbständigen Gewerbebetriebs, Betreiben einer Fotovoltaikanlage und eines Elektroinstallationsunternehmens als einheitlicher Gewerbebetrieb