Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 iVm 104 Abs 1 durch Anordnung und Aufrechterhaltung der Abschiebehaft ohne vorherige Anhörung der Ehefrau des Betroffenen sowie durch unvertretbare Annahme, der Haftverlängerungsantrag sei von der zuständigen Behörde gestellt worden – zudem unterlassene Belehrung gem Art 36 KonsÜbk Wien
Grundsätzliche Bedeutung der Kindergeldberechtigung von Ausländern – Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Geltendmachung verfassungsrechtlicher Bedenken – Nichtberücksichtigung von Tatsachen durch das FG – Verfahrensrüge