Patentbeschwerdeverfahren – zur Zustellung eines Zurückweisungsbeschlusses bei mehreren Beteiligten an einen Zustellungsbevollmächtigten – Erfordernis der Beifügung von Beschlussausfertigungen oder beglaubigten Abschriften für jeden Beteiligten – Unwirksamkeit der Zustellung bei fehlender Beifügung der erforderlichen weiteren Ausfertigungen oder Abschriften – Beschwerdefrist wird nicht in Gang gesetzt
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