Markenbeschwerdeverfahren – „Kostenauferlegung und Gegenstandswertfestsetzung“ – Widersprechende erhebt Beschwerde in Kenntnis der erhobenen Nichtbenutzungseinrede und der nicht hinreichenden Glaubhaftmachung der Benutzung – Kostenauferlegung – zum Gegenstandswert des Widerspruchs-Beschwerdeverfahrens
(Ablehnung eines Antrags auf Terminverlegung bei Teilnahme an Fortbildungsseminar – Kein Vorliegen des Tatbestands i.S. des § 105 Abs. 2 Nr. 4 FGO vor der mündlichen Verhandlung – Prozessverschleppung – Wirksamkeit der Kündigung der Prozessvollmacht)