Markenbeschwerdeverfahren – „QUANTEN/QUANTEC“ – beschreibender und damit schutzunfähiger Bedeutungsgehalt des Begriffs „Quanten“ – keine unmittelbar Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Gewährleistung beim Kauf einer Eigentumswohnung: Erlöschen des Rücktrittsrechts des Käufers wegen arglistig verschwiegener Mängel bei Mangelbeseitigung; Freistellung des Käufers vom Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Ersatz anteiliger Mängelbeseitigungskosten
Haftung des Steuerberaters: Hemmung der Verjährung von Regressansprüchen des Mandanten durch Verhandlungen bzw. Anerkenntnis im Finanzgerichtsverfahren