Markenbeschwerdeverfahren – „Abbildung in der Art einer technischen Schnittzeichnung, die Umrisse eines Gegenstandes darstellt (Bildmarke)“ – teilweise keine Unterscheidungskraft, keine Verkehrsdurchsetzung sowie kein schutzwürdiges Bedürfnis nach lauterkeitsrechtlichem Nachahmungsschutz – teilweise kein produktbezogenen Bedeutungsgehalt, teilweise Unterscheidungskraft und teilweise kein Freihaltungsbedürfnis
Markenbeschwerdeverfahren – „Farbe grün (sonstige Markenform)“ – keine Unterscheidungskraft – keine eng umrissene Warengruppe für einen sehr spezifischen Markt – keine Verkehrsdurchsetzung – kein schutzwürdiges Bedürfnis nach lauterkeitsrechtlichem Nachahmungsschutz
Markenbeschwerdeverfahren – „Farbe grün (Pantone 334) in den Konturen eines dreidimensional dargestellten Gegenstandes“ [sonstige Markenform – Aufmachungsfarbmarke] – keine Unterscheidungskraft – keine eng umrissene Warengruppe für einen sehr spezifischen Markt – keine Verkehrsdurchsetzung – kein schutzwürdiges Bedürfnis nach lauterkeitsrechtlichem Nachahmungsschutz
Markenbeschwerdeverfahren – „Ettore“ – keine Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Verlängerungsgebühr – erforderliche Kontrolle, dass Anweisungen zur Zahlung von Verlängerungsgebühren an beauftragtes Dienstleistungsunternehmen ordnungsgemäß erfolgen – Organisationsverschulden – Diebstahl von Briefsendungen in Anwaltskanzlei – zurechenbares Verschulden des Anwalts
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „ANKARA-Döner“ – mit Löschung der Marke verliert das Löschungsverfahren seinen Charakter als Popularverfahren – nach Verzicht auf Marke kann Feststellung der Nichtigkeit der Marke für die Vergangenheit beantragt werden – Antragstellerin ist mündlicher Verhandlung ferngeblieben – nach Verzicht hat sich der Gegenstand des Verfahrens in der Hauptsache für die Zukunft und die Vergangenheit erledigt
Gewährleistung beim Kaufvertrag: Pflicht des Käufers zur Einräumung der Möglichkeit zur Überprüfung der Mängelrüge durch den Verkäufer im Rahmen des Nacherfüllungsverlangens
Rücktritt vom Kaufvertrag bei Täuschung des Mietverkäufers über eine in Wirklichkeit noch nicht erfolgte Lieferung des Mietkaufgegenstandes an den Mietkäufer