Verfassungsmäßigkeit der Festlegung eines Mindesthebesatzes für die Gewerbesteuer iHv 200 % gem §§ 1, 16 GewStG idF vom 23.12.2003 – Zur Beschränkbarkeit des kommunalen Hebesatzrechts gem Art 106 Abs 6 GG iVm Art 28 Abs 2 S 3 GG
Verlegung eines anberaumten Verhandlungstermins aus erheblichen Gründen – Zeitliche Zumutbarkeit der Glaubhaftmachung – Übersehene Fortbildungsveranstaltung als erheblicher Grund