Handels- und Gesellschaftsrecht

6 AZR 286/15

Aktenzeichen  6 AZR 286/15

Datum:
12.4.2016
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
ECLI:
ECLI:DE:BAG:2016:120416.U.6AZR286.15.0
Spruchkörper:
6. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Neumünster, 30. Oktober 2014, Az: 4 Ca 1008 a/14, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, 28. April 2015, Az: 1 Sa 391 a/14, Urteil

Tenor

1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 28. April  2015 – 1 Sa 391 a/14 – teilweise aufgehoben.
2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 30. Oktober 2014 – 4 Ca 1008 a/14 – teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
        
    Spelge    
        
    Spelge     
        
    Krumbiegel    
        
        
        
    Oye    
        
    K. Jerchel     
        
        

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