Arbeitsrecht

3 AZR 194/15

Aktenzeichen  3 AZR 194/15

Datum:
7.6.2016
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
ECLI:
ECLI:DE:BAG:2016:070616.U.3AZR194.15.0
Spruchkörper:
3. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Köln, 12. Februar 2014, Az: 3 Ca 1551/13, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Köln, 15. Januar 2015, Az: 8 Sa 32/15, Urteil

Tenor

Auf die Revision der Beklagten zu 1. wird – unter Zurückweisung der Revision des Klägers – das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Januar 2015 – 8 Sa 32/15 – aufgehoben, soweit es der Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12. Februar 2014 – 3 Ca 1551/13 – stattgegeben hat.
Die Berufung des Klägers wird insgesamt zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Berufung und des Revisionsverfahrens zu tragen.

1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
        
    Zwanziger    
        
    Spinner    
        
    Ahrendt     
        
        
        
    Schultz     
        
    Schepers     
        
        

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