Arbeitsrecht

4 AZR 500/15

Aktenzeichen  4 AZR 500/15

Datum:
24.8.2016
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
ECLI:
ECLI:DE:BAG:2016:240816.U.4AZR500.15.0
Spruchkörper:
4. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Kassel, 9. Dezember 2014, Az: 9 Ca 214/14, Urteilvorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 24. Juni 2015, Az: 18 Sa 1708/14 (TU), 18 Sa 1763/14 (SU), Urteilvorgehend ArbG Kassel, 28. August 2015, Az: 9 Ca 214/14, Teilurteil

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. Juni 2015 – 18 Sa 1708/14 – und – 18 Sa 1763/14 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
        
    Eylert    
        
    Creutzfeldt    
        
    Rinck    
        
        
        
    Bredendiek    
        
    Dierßen    
        
        

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