Handels- und Gesellschaftsrecht

3 AZR 111/18

Aktenzeichen  3 AZR 111/18

Datum:
14.5.2019
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
ECLI:
ECLI:DE:BAG:2019:140519.U.3AZR111.18.0
Spruchkörper:
3. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Essen, 29. März 2017, Az: 4 Ca 56/17, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 10. November 2017, Az: 6 Sa 473/17, Urteil

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10. November 2017 – 6 Sa 473/17 – wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.

1
Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Verfahren – 3 AZR 112/18 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
        
    Zwanziger     
        
    Spinner    
        
    Günther-Gräff    
        
        
        
    Lohre    
        
    Brunke     
        
        

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