Zivil- und Zivilprozessrecht

Gesonderte kostenmäßige Beurteilung der Rechtsmittel bei beiderseitiger Erfolglosigkeit

Aktenzeichen  IV ZR 37/12

Datum:
3.4.2013
Gerichtsart:
BGH
Dokumenttyp:
Beschluss
Normen:
§ 97 ZPO
Spruchkörper:
4. Zivilsenat

Verfahrensgang

vorgehend OLG Celle, 26. Januar 2012, Az: 8 U 192/10vorgehend LG Hannover, 27. August 2010, Az: 2 O 104/08

Tenor

Der Antrag der Klägerin vom 11. März 2013 gegen den Senatsbeschluss vom 6. März 2013 wird zurückgewiesen.

Gründe

1
Eine einheitliche Kostenentscheidung war nicht veranlasst. Bei Erfolglosigkeit beiderseitiger Rechtsmittel kann jedes dieser Rechtsmittel kostenmäßig gesondert beurteilt werden (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 71. Aufl. § 97 ZPO Rn. 36).
Mayen                           Wendt                                    Felsch
               Lehmann                        Dr. Brockmöller

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