Aktenzeichen 5 ARs 60/15
Datum:
2.3.2016
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BGH
Dokumenttyp:
Beschluss
ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:020316B5ARS60.15.0
Spruchkörper:
5. Strafsenat
Tenor
Der beabsichtigten Entscheidung des 3. Strafsenats steht Rechtsprechung des 5. Strafsenats nicht entgegen. An eventuell früher abweichender Rechtsprechung hält der Senat aus den Gründen des Anfragebeschlusses nicht fest.
Sander                  Schneider                        König
          
  
 
 Berger                        
 Feilcke




