Handels- und Gesellschaftsrecht

Dinglicher Arrest: Aufrechterhaltung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Nebenbeteiligten

Aktenzeichen  1 StR 1/17

Datum:
7.3.2017
Gerichtsart:
BGH
Dokumenttyp:
Beschluss
ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:070317B1STR1.17.0
Normen:
§ 111i Abs 2 StPO
Spruchkörper:
1. Strafsenat

Verfahrensgang

vorgehend LG Stuttgart, 30. Mai 2016, Az: 20 KLs 165 Js 97525/10

Tenor

Die Revision der Nebenbeteiligten gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 30. Mai 2016 wird als unbegründet verworfen (§ 349 Abs. 2 StPO).
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Ergänzend bemerkt der Senat:
Der Umstand, dass über das Vermögen der Nebenbeteiligten das Insolvenzverfahren eröffnet ist, steht einer Feststellung nach § 111i Abs. 2 StPO nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2014 – 4 StR 60/14, BGHSt 60, 75; Beschluss vom 12. März 2015 – 2 StR 322/14, NStZ-RR 2015, 171).
Graf     
       
Jäger     
       
Bellay
       
Radtke     
       
Fischer     
       

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Der Influencer Vertrag

In den letzten Jahren hat sich Influencer Marketing einen starken Namen in der Werbebranche gemacht. Viele Unternehmen setzen auf platzierte Werbeanzeigen durch Influencer. Was jedoch zwischen Unternehmer und Influencer vertraglich im Vorfeld zu beachten ist, werden wir Ihnen im Folgenden erläutern.
Mehr lesen