IT- und Medienrecht

Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung eines fachgerichtlichen Beschlusses, mit dem die Teilnahme an einem Vaterschaftstest mittels Mundschleimhautabstrich erzwungen werden sollte – Überwiegen der Nachteile (Störung bzw Zerstörung der sozial-familiären Beziehung) bei Durchführung dieser Untersuchungen und späterem Erfolg der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache

Aktenzeichen  1 BvR 2250/11

Datum:
8.3.2012
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Einstweilige Anordnung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2012:rk20120308.1bvr225011
Normen:
Art 6 Abs 2 S 1 GG
§ 32 Abs 1 BVerfGG
§ 32 Abs 6 S 2 BVerfGG
§§ 1600ff BGB
§ 1592 Nr 2 BGB
§ 1600 Abs 1 Nr 5 BGB
§ 1600 Abs 3 BGB
§ 178 Abs 1 FamFG
Spruchkörper:
1. Senat 2. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend OLG Stuttgart, 25. Juli 2011, Az: 16 UF 284/10, Beschlussvorgehend BVerfG, 20. September 2011, Az: 1 BvR 2250/11, Einstweilige Anordnungnachgehend BVerfG, 20. August 2012, Az: 1 BvR 2250/11, Einstweilige Anordnungnachgehend BVerfG, 6. Februar 2013, Az: 1 BvR 2250/11, Einstweilige Anordnung

Tenor

Die einstweilige Anordnung vom 20. September 2011 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung
über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Der Influencer Vertrag

In den letzten Jahren hat sich Influencer Marketing einen starken Namen in der Werbebranche gemacht. Viele Unternehmen setzen auf platzierte Werbeanzeigen durch Influencer. Was jedoch zwischen Unternehmer und Influencer vertraglich im Vorfeld zu beachten ist, werden wir Ihnen im Folgenden erläutern.
Mehr lesen

Gültigkeit von Gutscheinen

Sie erweisen sich immer wieder als beliebtes Geschenk oder werden oft bei Rückgabe von Waren statt Geld ausgezahlt: Gutscheine. Doch wie lange sind Gutscheine eigentlich gültig, ist eine Einlösbarkeit von einem Monat überhaupt rechtmäßig und was passiert, wenn der Gutschein doch einmal verfällt?
Mehr lesen