Steuerrecht

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Pflegeleistungen und vorweggenommene Erbfolge

Aktenzeichen  1 BvR 1304/12

Datum:
9.8.2012
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Kammerbeschluss ohne Begründung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2012:rk20120809.1bvr130412
Normen:
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Spruchkörper:
1. Senat 1. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend BFH, 16. März 2012, Az: IX B 180/11, Beschlussvorgehend FG Köln, 27. Oktober 2011, Az: 14 K 1612/10, Urteil

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Steuererklärung für Rentner

Grundsätzlich ist man als Rentner zur Steuererklärung verpflichtet, wenn der Grundfreibetrag überschritten wird. Es gibt allerdings Ausnahmen und Freibeträge, die diesen erhöhen.
Mehr lesen