IT- und Medienrecht

Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Außervollzugsetzung der Gewährung von Umgangskontakten bei potentiellen Übergriffen Rechtsradikaler gegen Kinder und Mutter

Aktenzeichen  1 BvR 1766/12

Datum:
26.11.2012
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Einstweilige Anordnung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2012:rk20121126.1bvr176612
Normen:
Art 6 Abs 2 S 2 GG
§ 32 Abs 1 BVerfGG
§ 32 Abs 6 S 2 BVerfGG
§ 1684 BGB
§ 1686 BGB
Spruchkörper:
1. Senat 2. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend OLG Dresden, 23. Juli 2012, Az: 20 UF 770/08, Beschlussvorgehend BVerfG, 29. August 2012, Az: 1 BvR 1766/12, Einstweilige Anordnungnachgehend BVerfG, 13. Dezember 2012, Az: 1 BvR 1766/12, Stattgebender Kammerbeschluss

Tenor

Die einstweilige Anordnung vom 29. August 2012, wird erneut bis zum 31. Januar 2013, längstens bis zur Entscheidung über die
Verfassungsbeschwerde, wiederholt.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Der Influencer Vertrag

In den letzten Jahren hat sich Influencer Marketing einen starken Namen in der Werbebranche gemacht. Viele Unternehmen setzen auf platzierte Werbeanzeigen durch Influencer. Was jedoch zwischen Unternehmer und Influencer vertraglich im Vorfeld zu beachten ist, werden wir Ihnen im Folgenden erläutern.
Mehr lesen

Gültigkeit von Gutscheinen

Sie erweisen sich immer wieder als beliebtes Geschenk oder werden oft bei Rückgabe von Waren statt Geld ausgezahlt: Gutscheine. Doch wie lange sind Gutscheine eigentlich gültig, ist eine Einlösbarkeit von einem Monat überhaupt rechtmäßig und was passiert, wenn der Gutschein doch einmal verfällt?
Mehr lesen