IT- und Medienrecht

Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Außervollzugsetzung der Gewährung von Umgangskontakten bei potentiellen Übergriffen Rechtsradikaler gegen Kinder und Mutter

Aktenzeichen  1 BvR 1766/12

Datum:
26.11.2012
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Einstweilige Anordnung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2012:rk20121126.1bvr176612
Normen:
Art 6 Abs 2 S 2 GG
§ 32 Abs 1 BVerfGG
§ 32 Abs 6 S 2 BVerfGG
§ 1684 BGB
§ 1686 BGB
Spruchkörper:
1. Senat 2. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend OLG Dresden, 23. Juli 2012, Az: 20 UF 770/08, Beschlussvorgehend BVerfG, 29. August 2012, Az: 1 BvR 1766/12, Einstweilige Anordnungnachgehend BVerfG, 13. Dezember 2012, Az: 1 BvR 1766/12, Stattgebender Kammerbeschluss

Tenor

Die einstweilige Anordnung vom 29. August 2012, wird erneut bis zum 31. Januar 2013, längstens bis zur Entscheidung über die
Verfassungsbeschwerde, wiederholt.

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