IT- und Medienrecht

Abermalige Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Teilnahme an einem Vaterschaftstest mittels Mundschleimhautabstrich – Überwiegen der Nachteile (Störung bzw Zerstörung der sozial-familiären Beziehung) bei Durchführung dieser Untersuchungen und späterem Erfolg der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache

Aktenzeichen  1 BvR 2250/11

Datum:
20.8.2012
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Einstweilige Anordnung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2012:rk20120820.1bvr225011
Normen:
Art 6 Abs 2 S 1 GG
§ 32 Abs 1 BVerfGG
§ 32 Abs 6 S 2 BVerfGG
§§ 1600ff BGB
§ 1592 Nr 2 BGB
§ 1600 Abs 1 Nr 5 BGB
§ 1600 Abs 3 BGB
§ 178 Abs 1 FamFG
Spruchkörper:
1. Senat 2. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend OLG Stuttgart, 25. Juli 2011, Az: 16 UF 284/10, Beschlussvorgehend BVerfG, 20. September 2011, Az: 1 BvR 2250/11, Einstweilige Anordnungvorgehend BVerfG, 8. März 2012, Az: 1 Bvr 2250/11, Einstweilige Anordnungnachgehend BVerfG, 6. Februar 2013, Az: 1 BvR 2250/11, Einstweilige Anordnung

Tenor

Die einstweilige Anordnung vom 20. September 2011, wiederholt mit Beschluss vom 8. März 2012, wird erneut für die Dauer von
weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.

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