Arbeitsrecht

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

Aktenzeichen  2 BvR 1800/13

Datum:
18.11.2014
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Normen:
§ 90 BVerfGG
§ 14 Abs 1 RVG
§ 37 Abs 2 S 2 RVG
Spruchkörper:
2. Senat 2. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend LG Braunschweig, 1. August 2013, Az: 50 StVK 585/13, Beschlussvorgehend BVerfG, 8. April 2014, Az: 2 BvR 1800/13, Stattgebender Kammerbeschluss

Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 12.000 € (in Worten: zwölftausend Euro) festgesetzt.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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