IT- und Medienrecht

Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung

Aktenzeichen  2 BvR 126/15

Datum:
28.1.2015
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Kammerbeschluss ohne Begründung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2015:rk20150128.2bvr012615
Normen:
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Spruchkörper:
2. Senat 2. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend OLG Dresden, 23. Dezember 2014, Az: 2 Ws 542/14, Beschluss

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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