Arbeitsrecht

Kammerbeschluss mit Tenorbegründung: Verfassungsbeschwerde gegen “Armenienresolution” des Deutschen Bundestages mangels Darlegung einer Grundrechtsverletzung unzulässig

Aktenzeichen  2 BvR 1383/16

Datum:
7.12.2016
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Kammerbeschluss ohne Begründung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2016:rk20161207.2bvr138316
Normen:
Art 93 Abs 1 Nr 4a GG
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
§ 90 BVerfGG
§ 92 BVerfGG
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Spruchkörper:
2. Senat 1. Kammer

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Sie ist unzulässig, da der Beschwerdeführer die Möglichkeit einer Verletzung seiner Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte nicht ausreichend dargelegt hat und im Übrigen eine solche auch nicht ersichtlich ist.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Befristeter Arbeitsvertrag – Regelungen und Ansprüche

Dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit einem befristeten Vertrag eingestellt werden, ist längst keine Seltenheit mehr. Häufig taucht der Arbeitsvertrag auf Zeit bei jungen Mitarbeitenden auf. Über die wichtigsten Regelungen und Ansprüche informieren wir Sie.
Mehr lesen