IT- und Medienrecht

Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Abschiebung eines Asylsuchenden nach Afghanistan

Aktenzeichen  2 BvR 2557/16

Datum:
25.1.2017
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Einstweilige Anordnung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2017:rk20170125.2bvr255716
Normen:
Art 19 Abs 4 GG
§ 22 Abs 2 BVerfGG
§ 32 Abs 1 BVerfGG
§§ 34ff AsylVfG 1992
§ 34 AsylVfG 1992
§ 71 Abs 1 S 1 AsylVfG 1992
§ 71 Abs 5 S 2 AsylVfG 1992
§ 58 AufenthG 2004
§ 60 AufenthG 2004
§ 51 VwVfG
Spruchkörper:
2. Senat 1. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend VG München, 13. Dezember 2016, Az: M 25 E 16 35289, Beschlussvorgehend BVerfG, 14. Dezember 2016, Az: 2 BvR 2557/16, Einstweilige Anordnungnachgehend BVerfG, 8. Mai 2017, Az: 2 BvR 2557/16, Einstweilige Anordnung

Tenor

Die einstweilige Anordnung vom 14. Dezember 2016 wird für die Dauer von weiteren vier Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.

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