Arbeitsrecht

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung

Aktenzeichen  1 BvR 2831/17

Datum:
15.5.2018
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Kammerbeschluss ohne Begründung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20180515.1bvr283117
Normen:
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Spruchkörper:
1. Senat 2. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend BGH, 8. November 2017, Az: XII ZB 660/14, Beschlussvorgehend BGH, 6. September 2017, Az: XII ZB 660/14, Beschlussvorgehend KG Berlin, 30. Oktober 2014, Az: 1 W 48/14, Beschlussvorgehend AG Schöneberg, 13. Dezember 2013, Az: 71 III 254/13, Beschluss

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe

1
Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
2
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Befristeter Arbeitsvertrag – Regelungen und Ansprüche

Dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit einem befristeten Vertrag eingestellt werden, ist längst keine Seltenheit mehr. Häufig taucht der Arbeitsvertrag auf Zeit bei jungen Mitarbeitenden auf. Über die wichtigsten Regelungen und Ansprüche informieren wir Sie.
Mehr lesen