Arbeitsrecht

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

Aktenzeichen  1 BvR 249/15

Datum:
28.10.2018
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20181028.1bvr024915
Normen:
§ 14 Abs 1 RVG
§ 37 Abs 2 S 2 RVG
Spruchkörper:
1. Senat 1. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend BSG, 23. Juli 2014, Az: B 12 KR 26/12 R, Urteilvorgehend Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, 15. November 2012, Az: L 5 KR 78/12, Urteilvorgehend BVerfG, 27. Juni 2018, Az: 1 BvR 100/15, Stattgebender Kammerbeschluss

Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird insbesondere unter Berücksichtigung der erhöhten objektiven Bedeutung des Verfahrens (vgl. BVerfGE 79, 365 ) auf 40.000 € (in Worten: vierzigtausend Euro) festgesetzt.

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