Aktenzeichen 2 BvC 66/19
Datum:
2.4.2020
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2020:cs20200402.2bvc006619
Normen:
§ 24 S 2 BVerfGG
§ 48 BVerfGG
§ 48 BVerfGG
Spruchkörper:
2. Senat
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (BVerfGE 7, 99 ; 105, 197 ).
Gründe
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 23. Januar 2020 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.