Familienrecht

Revisionszulassung; Voraussetzungen für eine Versagung der Verlängerung einer Arzneimittelzulassung

Aktenzeichen  3 B 26/14, 3 B 26/14 (3 C 14/15)

Datum:
6.7.2015
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2015:060715B3B26.14.0
Normen:
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
§ 31 Abs 3 AMG 1976
§ 25 Abs 2 S 1 Nr 5 AMG 1976
Spruchkörper:
3. Senat

Verfahrensgang

vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 29. Januar 2014, Az: 13 A 2730/12, Urteilvorgehend VG Köln, 23. Oktober 2012, Az: 7 K 210/11, Urteil

Gründe

1
Die Beschwerde hat Erfolg. Der Rechtssache kommt die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zu. Sie wird dem Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich Gelegenheit zur Klärung der Voraussetzungen für die Versagung der Verlängerung einer Arzneimittelzulassung nach § 31 Abs. 3 i.V.m. § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AMG (ungünstiges Nutzen-Risiko-Verhältnis) geben.
2
Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1, § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.

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