Kosten- und Gebührenrecht

Revisionszulassung; Rückabwicklung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages

Aktenzeichen  8 B 89/11, 8 B 89/11 (8 C 3/12)

Datum:
24.1.2012
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
Normen:
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
§ 60 VwVfG
Spruchkörper:
8. Senat

Verfahrensgang

vorgehend VG Hamburg, 8. Dezember 2010, Az: 5 K 3215/07, Teilurteil

Gründe

1
Die Beschwerde hat Erfolg. Der Rechtssache kommt die von der Beklagten geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu. Im Revisionsverfahren wird voraussichtlich zu klären sein, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen § 60 Abs. 1 VwVfG die eine Rückabwicklung rechtfertigende Anpassung eines bereits vollständig erfüllten öffentlich-rechtlichen Vertrages aufgrund einer nachträglich eintretenden wesentlichen Änderung der Verhältnisse zulässt.
2
Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 4 GKG.

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