Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Räumung und Herausgabe – Rücknahme der Berufung

Aktenzeichen  8 U 356/19

Datum:
20.7.2020
Fundstelle:
BeckRS – 2020, 31492
Gerichtsart:
OLG
Gerichtsort:
Bamberg
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
ZPO § 516 Abs. 3

 

Leitsatz

Verfahrensgang

8 U 356/19 2020-06-03 Hinweisbeschluss OLGBAMBERG OLG Bamberg

Tenor

1. Die Klagepartei ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
2. Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 138.000,00 € festgesetzt.

Gründe

Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.

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