Aktenzeichen 419 XVII 14/17 (2)
Leitsatz
Tenor
Der Antrag des Bezirks Unterfranken vom 02.12.19 auf Übersendung eines Jahresberichtes des Betreuers wird abgelehnt.
Gründe
Es handelt sich um einen Antrag auf Amtshilfe gem. Art. 35 GG, zur Entscheidung hierüber ist der Richter im Rahmen der Justizverwaltung zuständig.
Die Betreuerin wendet sich gegen die Herausgabe des Jahresberichtes und verweist darauf, daß sie einen Hilfeerhebungsbogen und die Vermögensauskunft gegenüber dem Bezirk erteilt hat. Eine Amtshilfe dürfte allenfalls dann in Betracht kommen, wenn die Behörde vom Betroffenen keine Informationen erlangen kann oder Zweifel an deren Richtigkeit hat. Eine routinemäßige Übersendung des Jahresbericht wird nicht in Betracht kommen.