Handels- und Gesellschaftsrecht

Bezugnahme auf ein falsches Endurteil

Aktenzeichen  5 U 1670/16

Datum:
5.12.2016
Fundstelle:
BeckRS – 2016, 135055
Gerichtsart:
OLG
Gerichtsort:
Nürnberg
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
ZPO § 319

 

Leitsatz

Verfahrensgang

5 U 1670/16 2016-10-13 Bes OLGNUERNBERG OLG Nürnberg

Tenor

Der Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 13.10.2016 wird in Ziffer 1 der Beschlussformel dahin gehend berichtigt, das „Landgericht Regensburg“ durch „Landgericht Ansbach“ ersetzt wird.

Gründe

Die Bezugnahme auf ein Endurteil des Landgerichts Regensburg ist offenbar unrichtig und daher gemäß § 319 ZPO zu korrigieren. Die Berufung richtete sich unzweifelhaft gegen das Endurteil des Landgerichts Ansbach vom 29.06.2016.

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