Aktenzeichen 3 U 2533/16
Leitsatz
Tenor
I.
Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Endurteil vom 04.05.2016 (Az.: 34 O 7379/14) mit den tatsächlichen Feststellungen aufgehoben. Der Rechtsstreit wird an das Landgericht München I zurückverwiesen. Dort ist auch über die Kosten des Berufungsverfahren zu entscheiden.
II.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen, weil die Parteien übereinstimmend darauf verzichtet haben und gegen das Urteil ein Rechtsmittel nicht eingelegt werden kann (vgl. § 313 a Abs. 1 ZPO).