Aktenzeichen 3 Sa 151/16
Leitsatz
Verfahrensgang
3 Sa 151/16 2016-07-28 Urt LAGMUENCHEN ArbG München
Tenor
Das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 28.07.2016 – 3 Sa 151/16 – S. 3, Sätze 2 und 3 wird wegen einer Wortwiederholung in diesen Sätzen wie folgt berichtigt:
„Nach dem bis zu diesem Zeitpunkt anzuwendenden Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmer und Auszubildenden der C. Services GmbH (im Folgenden „ETV C. Ser 3 Sa 151/16 vices”) waren die Mitarbeiter des SOD in die Lohngruppen „3a”, „3b” und „3c” eingruppiert.
Gründe
Es liegt ein offensichtlicher Schreibfehler vor, der gem. § 319 ZPO jederzeit von Amts wegen zu berichtigen ist.