Aktenzeichen 1 HK O 1875/18
Datum:
14.9.2018
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2018, 49096
Gerichtsart:
LG
Gerichtsort:
Augsburg
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
ZPO § 148
Leitsatz
Tenor
Die Verhandlung wird bis zur Erledigung des Rechtsstreits 8 O 19626/17 Landgericht München I ausgesetzt.
Gründe
Die Entscheidung beruht auf § 148 ZPO.
Der hiesigen Klägerin ist durch die hiesige Beklagte wegen behaupteter Mängel von Gläsern, bezüglich derer im streitgegenständlichen Verfahren Vergütungsansprüche geltend gemacht werden im Verfahren 8 O 19626 LG München I der Streit verkündet. Eine doppelte Beweisaufnahme gilt es zu vermeiden.