IT- und Medienrecht

Streitwertbeschluss nach Vergleich

Aktenzeichen  8 A 15.40012

Datum:
9.8.2018
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2018, 20054
Gerichtsart:
VGH
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Normen:
VwGO § 106 Satz 2
GKG § 52 Abs. 1

 

Leitsatz

Tenor

I. Der Prozessvergleich vom 4. Juli 2018 wurde durch den Kläger am 31. Juli 2018 und durch den Beklagten am 8. August 2018 angenommen, ebenso wie der Vergleich im Verfahren 8 A 15.40013.
Der Vergleich ist damit rechtswirksam geworden.
II. Der Streitwert wird auf 15.000 Euro festgesetzt.

Gründe

Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG, unter Heranziehung von Ziffer 34.2.1.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, Fassung 2013.

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