Aktenzeichen 513 F 3798/16
Leitsatz
Tenor
Der Endbeschluss des Amtsgerichts München vom 02.05.2017 wird
im Tenor unter Ziffer 2, 2. Absatz wie folgt berichtigt:
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der BW Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V. (…) zugunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 3.645,71 Euro nach Maßgabe des Leistungsplan ARLEP/oG-V 2015 in Verbindung mit Versicherungsbedingungen Tarif R-ARLEP/oG-V 2015 bezogen auf den 31.03.2016, übertragen.
Gründe
Die Entscheidung beruht auf §§ 113 FamFG, 319 ZPO. Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor.