Aktenzeichen 25 U 181/18
Datum:
19.3.2018
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2018, 8688
Gerichtsart:
OLG
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
ZPO § 516 Abs. 3
Leitsatz
Verfahrensgang
25 U 181/18, 25 W 221/18 2018-02-27 Hinweisbeschluss OLGMUENCHEN LG München I
Tenor
1. Der Kläger ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Die Streitwertfestsetzung für das Berufungsverfahren wird im Hinblick auf die noch laufende Stellungnahmefrist zur Streitwertbeschwerde (Az. 25 W 221/18) zurückgestellt.
Gründe
Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO.
Die Berufung ist zurückgenommen worden.