Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Berichtigungsbeschluss- wegen Beschlussanfechtung

Aktenzeichen  36 S 734/16 WEG

Datum:
26.7.2016
Fundstelle:
BeckRS – 2016, 129416
Gerichtsart:
LG
Gerichtsort:
München I
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
ZPO § 319

 

Leitsatz

Verfahrensgang

36 S 734/16 WEG 2016-06-15 Bes LGMUENCHENI LG München I

Tenor

Der Beschluss des Landgerichts München I – 36. Zivilkammer – vom 15.06.2016 wird in Ziffern 1 und 2 des Tenors wie folgt berichtigt:
1. Die. Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Starnberg vom 18.12.2015, Aktenzeichen 3 C 682/15 WEG, wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Gründe

Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO.

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