Aktenzeichen 0155 UR II 1313/14
Datum:
10.2.2016
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2016, 131399
Gerichtsart:
AG
Gerichtsort:
Bamberg
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
Leitsatz
Tenor
Der Erinnerung des Antragstellers gegen den Beschluss vom 11.11.2015 wird nicht abgeholfen.
Gründe
Der Erinnerung wird aus den im angefochtenen Beschluss genannten Gründen nicht abgeholfen. Das Rechtsmittel wird dem zuständigen Richter zur Entscheidung vorgelegt.