Aktenzeichen 6 Sch 35/18 WG
Datum:
21.11.2019
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
OLG
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
Leitsatz
Tenor
1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerinnen haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3.Das Urteil ist in Ziff. 2 in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. sowie folgenden Beschluss:
Der Streitwert wird auf 500.000, – EUR festgesetzt.