Neue Gesetze zum Jahreswechsel 2022

Mit dem neuen Jahr treten neue Gesetze und Regelungen in Kraft. Das müssen Sie für das Jahr 2022 wissen.

Neue Gesetze zum Jahreswechsel 2022

Abgabe von Elektroschrott im Laden ab 2022 möglich

Ab 2022 können Sie nach dem neuen Elektrogesetz alte Elektrogeräte bei Supermärkten zurückgeben. Bei großen Geräten ist hier der Erwerb eines neuen Geräts Voraussetzung. Kaufen Sie beispielsweise eine neue Waschmaschine, können Sie im Zuge dessen ihr altes Gerät zurückgeben. Elektrogeräte, die auf keiner Länge größer als 25 cm sind, können Sie sogar abgeben, ohne das entsprechende neue Gerät zu erwerben. Diese Regel gilt auch für den Online-Handel!

Verlängerung der Beweislastumkehr

Auf gekaufte Geräte gilt üblicherweise eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren, wenn das Gerät kaputt geht. Bei einem kaputten Gerät konnte der Käufer seine Gewährleistungsrechte jedoch bisher nur im ersten halben Jahr nach Kauf gelten machen. Ab dem 7. Monat galt die Beweislastumkehr. Das bedeutet, der Käufer muss beweisen, dass das Gerät bereits ab dem Kauf beschädigt war. Die Frist für die Beweislastumkehr verlängert sich ab sofort auf ein ganzes Jahr. Ab 2022 gekaufte Geräte, die einen Mangel aufweisen, können Sie also ohne Beweislastumkehr ein Jahr lang reklamieren.

Erleichterter Anbieterwechsel ab 2022

Die Mitnahme von Rufnummern beim Anbieterwechsel war zuletzt so geregelt, dass der bestehende Altvertrag noch so lange lief, bis die Nummer erfolgreich übernommen war. Ab sofort müssen Sie bei Ihrem Altanbieter für diese Übergangszeit nur noch die Hälfte des Tarifs zahlen. Verspätet sich die Mitnahme der Rufnummer, haben Sie ab sofort sogar Anspruch auf Entschädigung durch Ihren Altanbieter.

Keine zwingende Vertragsverlängerung mehr

Kündigen Sie Ihren Internet- oder Mobilfunkvertrag nicht rechtzeitig, verlängert sich dieser oft automatisch für mindestens 12 Monate. Jetzt nicht mehr! Ab sofort muss nach der Mindestvertragslaufzeit erneut eine einmonatige Kündigungsfrist gelten. Verlängert sich Ihr Vertrag, können Sie dem also noch rechtzeitig widersprechen. Dies gilt auch für bereits bestehende Verträge.
Auch sollen Verbraucher ab 2022 besser über die Kosten von Drittanbietern auf ihrer Rechnung informiert werden.

Mehr Ansprüche bei schlechter Internetverbindung

Ist Ihr Internetanschluss dauerhaft langsamer als vertraglich vereinbart? Oder haben Sie häufig mit Störungen zu kämpfen? Dann können Sie ab 2022 aufgrund dessen Ihren Vertrag kündigen oder den Preis mindern. Behebt Ihr Anbieter die Störung nach drei Tagen nicht, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung.
Bestandskunden sollen zudem jährlich über verbesserte Tarife informiert werden.

Die Regelungen für Cookie-Abfragen auf Websites sollen nach dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) ab 2022 geändert werden. Es wird über eine alternative Form der Einwilligungsverwaltung nachgedacht. Deren Umsetzung könnte jedoch noch bis Ende des Jahres dauern. Die Nutzer müssen vor der Einwilligung in die Cookie-Nutzung klar und umfassend über deren Folgen informiert werden. Im Zuge dessen soll es weitere Regeln zur Datensicherheit oder zum Schutz Minderjähriger geben. Das Speichern und Weiterverwenden von Nutzerdaten ohne Einwilligung kann mit hohen Geldbußen geahndet werden.

Sprit- und Ölpreise steigen 2022 an

Spätestens Ende 2022 sollen die letzten Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet werden. Somit wird der Atomausstieg in diesem Jahr endlich abgeschlossen.

Mindestlöhne und Grundfreibeträge werden erhöht

Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 9,60 Euro auf 9,82 Euro. Mitte des Jahres soll er auf über 10 Euro steigen. Die Mindestlöhne in der Handwerksbranche sollen 2022 in vielen Bereichen ebenfalls erhöht werden. Die Mindestausbildungsvergütung steigt in diesem Jahr auf 585 Euro im ersten Lehrjahr.
Weiter Information finden Sie hier.

Digitalisierung der Krankmeldung beim Arbeitgeber

Im Herbst 2021 ist der „gelbe Zettel“ bereits teilweise digitalisiert worden. Ärzte können die Krankschreibung nun direkt und digital an die Krankenkassen weiterleiten. Ab 2022 sind sie dazu sogar verpflichtet. Im Juli 2022 soll die ausgedruckte Krankmeldung auch für Ihren Arbeitgeber entfallen. Die Krankenkassen sollen die Krankmeldung dann automatisch digital an Ihren Arbeitgeber übermitteln. Eine ausgedruckte Bescheinigung wird nicht mehr notwendig sein. Für Rezepte, die Sie in Apotheken einlösen, soll diese Neuerung ebenfalls umgesetzt werden. So sollen Sie bald über eine App auf Ihre Rezepte zugreifen können.

Impfpflicht im Gesundheitswesen ab 2022

Jeder, der in einem Gesundheits-, Betreuungs- oder Pflegeberuf arbeitet, ist verpflichtet, sich bis zum 15. März 2022 gegen das Corona Virus impfen zu lassen.
Auf welche Neuerungen Sie sich 2022 als Autofahrer gefasst machen müssen, berichten wir hier.

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